Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand bzw. stellvertretenden Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung rechtlich vertritt.
Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer und einer Verwaltungsleitung aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei.
Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.