Kirchenverwaltung St. Matthäus

Die Kirchenverwaltung ist das ehrenamtliche Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Der Pfarrer ist als Inhaber der Seelsorgestelle kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender. Grundlage für die Arbeit ist die "Ordnung für kirchliche Stiftungen" und deren Satzung der bayerischen Diözesen. Sie steht unter der Obhut und Aufsicht der Bischöflichen Finanzkammer.

Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte den Kirchenpfleger, der in Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Kräften die Rechnungsführung übernimmt. Bei Abwesenheit des Pfarrers ist der Kirchenpfleger in Verwaltungsangelegenheiten sein Stellvertreter. Den Kirchenverwaltungsvorsitz führt der Pfarrer, der zu den Sitzungen einlädt. Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt.

Welche Aufgaben hat sie?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes (Kirchenstiftung und Kindergarten), sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Trägervertretung für den Kindergarten
  •  Führung des Inventarverzeichnisses
  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirche, sowie Ausstattung der Diensträume und des Kindergartens
  • Anerkennung der Jahresrechnung (Kirchenstiftung und Kindergarten)
  •  Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen für Kirchenstiftung und Kindergarten
  • Beantragung von Zuschüssen
  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
  • Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen

Alle Sitzungen sind nicht öffentlich und die Kirchenverwaltungsmitglieder sind laut Satzung zu Verschwiegenheit verpflichtet.

Mitglieder

Robert Bodruzic

Verwaltungsleiter

Reiner Giesen

Heinz-Dieter Libossek

Thomas Muschler

Irmgard Nebl

Rita Schug

Raimund Wiedenmann