Überblick
Ihr Engagement macht den Unterschied – durch Ihre ehrenamtliche Mitarbeit können Sie Kirche aktiv gestalten!
Kandidieren Sie für das Amt als Kirchenverwaltungsmitglied und bestimmen Sie so Kirche vor Ort mit!
Ihr Einsatz ist wichtig!
Warum soll ich kandidieren?
Weil ich mitbestimmen kann
Die Kirchenverwaltung besitzt große Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Als Mitglied kann ich Einfluss auf fast alle Themen der Pfarrei nehmen und die Zukunft der Kirchengemeinde steuern.
Für mein Engagement in der Kirchenverwaltung erhalte ich an vielen Orten Unterstützung, Schulungen und Beratung und bin im Rahmen meines Engagements versichert.
Weil ich dadurch etwas für andere tun kann
Die Kirchenverwaltung ermöglicht die Gestaltung kirchlichen Lebens und schafft die Rahmenbedingungen vor Ort. Die Kirchenverwaltung ist nicht nur für das Kirchengebäude, sondern auch für den Kindergarten, das Pfarrheim, den Friedhof und andere Gebäude verantwortlich. Sie trägt damit zu einer guten lokalen Infrastruktur bei. Die positiven Auswirkungen der Arbeit in der Kirchenverwaltung sind somit direkt in der Pfarrei und auch für die Menschen im Ort sichtbar.
Weil ich damit etwas für mich selbst tun kann
Durch die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung habe ich eine erfüllende Aufgabe. Ich kann mein vorhandenes Fachwissen erweitern und vertiefen und mich mit anderen Aktiven vernetzen.
Häufige Fragen
Was ist die Kirchenverwaltung?
In der Erzdiözese München und Freising gibt es rund 900 Kirchenverwaltungen. Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchensteuerzahler:innen und die Kirchenstiftung (Pfarrei) rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei.
Welche konkreten Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung der beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben:
- Entscheidung über den Haushalt und Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens
- Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel
- Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort
- Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen
- Trägervertretung für Kindertageseinrichtungen
- Verantwortung für den Gebäudebestand
- Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen
Wozu braucht es eine Kirchenverwaltung?
Die Pfarrei ist die Gemeinschaft der Gläubigen eines bestimmen Gebiets. Die gemeinsamen Aktivitäten, wie Feste und Feiern, Ausflüge und Veranstaltungen, soziale Angebote oder der Kita-Betrieb bringen finanzielle, personelle und verwaltungstechnische Fragen mit sich:
- Wer hält die Gebäude, wie Kirche, Pfarrheim oder Kita in Stand?
- Wer kümmert sich um rechtliche Vorgaben und steuerliche Vorschriften im Pfarreialltag?
- Wer übernimmt die Verantwortung für das Personal der Pfarrgemeinde?
All diese wichtigen Themen sind Aufgaben der Kirchenverwaltung. Erst durch eine Kirchenverwaltung und ihre Entscheidungen wird eine Kirchenstiftung handlungsfähig.
Wer ist in der Kirchenverwaltung?
Neben dem Pfarrer bzw. unserem Verwaltungsleiter besteht die Kirchenverwaltung ausgewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Pfarrei kann die Anzahl der KV-Mitglieder zwei bis acht gewählte und evtl. zwei bis drei zusätzlich berufene Mitglieder umfassen. Die Mitglieder der KV werden von den Katholiken der Pfarrgemeinde alle sechs Jahre direkt gewählt. Gewählt werden und wählen kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.
Engagement in weiteren Ausschüssen
Für Kirchenverwaltungsmitglieder besteht die Möglichkeit, sich in zwei weitere Ausschüsse entsenden zu lassen. Manche Kirchenstiftungen des PV PACEM sind auch Träger von Kindertageseinrichtungen. Jede Kirchenverwaltung, in deren Pfarrei eine Kita oder ein Kita-Verbund besteht, entsendet Mitglieder in den gemeinsamen Kita-Ausschuss. Hier werden aktiv die Rahmenbedingungen zur Betreuung, Bildung und Wertevermittlung in den Kindertageseinrichtungen entwickelt und ausgestaltet. Der Kita-Ausschuss ist für Aufgaben zuständig, welche ausschließlich die Betriebsführung der Kitas betreffen.
Hierzu gehören u. a.: Aufstellung und Beschluss des Haushaltsplanes, Beschluss der Jahresrechnung, Genehmigung von Personalanstellungen, Freigabe des pädagogischen Konzeptes, Festlegung von Anmeldeverfahren, Öffnungszeiten und Kita-Beiträgen.
Die Kirchenstiftungen des Pfarrverbands sind in einem Verwaltungs- und Haushaltsverbund organisiert, um Verwaltungsaufgaben zu bündeln. Der Haushalts- und Personalausschuss (kurz HuP) ist Aufsichtsund Kontrollgremium für den Verwaltungs- und Haushaltsverbund. Der HuP ist insbesondere für die Erstellung und Bewirtschaftung des gemeinsamen Haushalts oder die Genehmigung von Personaleinstellungen im Pfarrverband zuständig.