Details zur neuen Gottesdienstordnung

Ausgangssituation

Der Planung mit zwei Priestern (statt bisher mit 4) liegen folgende Rahmenbedingungen zugrunde:

  • Pfarrer Kurzydem geht zum 30.06.2024 in den Ruhestand.
  • Pfarrer Schubert hat die Altersgrenze für den aktiven Dienst überschritten.
  • Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation im Pastoralteam.
  • Für einen leitenden Pfarrer ist künftig nur noch eine halbe Stelle vorgesehen. Ob die Stelle übergangslos besetzt werden kann, ist ungewiss und eher unwahrscheinlich.

Die Planung mit zwei Priestern entspricht demnach den realen Gegebenheiten für die nächsten Jahre. Für eine entferntere Zukunft ist von einer weiteren Reduktion der Priesterstellen auszugehen. Nach dem Stellenplan 2030 ist eine halbe Priesterstelle im Pfarrverband vorgesehen.

 

Arbeitsmodell

Aus dem Klausurtag des Pfarrverbandes wurde am 18.11.2023 eine Arbeitsgruppe (Titel: Brücke) beauftragt, die eine Gottesdienstordnung erarbeitet und dabei die aktuelle Personalsituation im Pastoralteam als auch die gelebte Gottesdienstsituation im Pfarrverband berücksichtigt. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitgliedern der Pastoralteams, des Pfarrverbandsrates, der Kirchenverwaltung und interessierten Gemeindemitgliedern zusammen.

 

Ziele des Vorschlags der Arbeitsgruppe

  1. Die Arbeitsgruppe Brücke hat sich zum Ziel gesetzt, zunächst für die nähere Zukunft eine Gottesdienstordnung zu entwerfen, die dem veränderten Personalstand Rechnung trägt, die funktionieren kann, ohne die Priester einer Überlastung auszusetzen und die dennoch das gottesdienstliche Leben in allen fünf Gemeinden des Pfarrverbands aufrechterhält.
  2. Die Gottesdienstordnung für die nähere Zukunft soll zugleich so konzipiert sein, dass sie spätere Anpassungen zulässt und ihnen bereits jetzt weitgehend vorbaut.
  3. Die Gottesdienstordnung soll eine gute Reaktionsmöglichkeit bei kurzfristigem Ausfall eines Priesters sicherstellen.
  4. Die Gottesdienstordnung soll die bereits heute vorhandene sehr gut Akzeptanz von Wortgottesfeiern ausbauen.


Eckpfeiler des Vorschlags

Der Vorschlag der Arbeitsgruppe Brücke sieht für die nähere Zukunft (ab Juli 2024) folgende Eckpfeiler vor:

  1. In allen Pfarreien des Pfarrverbandes finden auch weiterhin an den Sonntagen Gottesdienste statt.
    Es soll keine Zentralisierung auf einzelne Gemeinden oder Orte geben.
    An den Sonntagen finden Eucharistiefeiern (EF) und Wort-Gottesfeiern (WGF) im Wechsel statt, das heißt, dass es statt bisher einer WGF pro Monat künftig in jeder Pfarrei zwei geben wird. Insgesamt werden an jedem Sonntag drei Eucharistiefeiern im Pfarrverband stattfinden.
  2. Die Eucharistiefeiern an Sonntagen werden ergänzt durch drei Eucharistiefeiern an Vorabenden (Samstag)
    • am 1. Sonntag im Augustinum
    • am 2. Sonntag in Peter und Paul
    • am 4. (bzw. letzten Sonntag jeden Monats) ebenfalls in Peter und Paul
    Zusätzlich dazu finden Vorabendgottesdienste (Samstag) als Wort-Gottes-Feiern statt
    • am 1. und 3. Sonntag, bei 5 Wochen am 1., 3. und 4. Sonntag in St. Peter und Paul
    • am 1. und 3. Sonntag, bei 5 Wochen am 1., 3. und 5. Sonntag in St. Johannes-Evangelist
  3. Für die beiden Vorabendgottesdienste als Eucharistiefeier in St. Peter und Paul, die als Gottesdienste für den gesamten Pfarrverband gedacht sind, sind folgende Sachgründe ausschlaggebend:
    • Das bischöfliche Ordinariat gibt vor, dass am Pfarrverbandssitz an jedem Sonntag (Samstag) verlässlich eine Eucharistiefeier stattfinden soll. Dem wird damit Rechnung getragen.
    • Die Platzierung berücksichtigt die Nachfrage: Der Vorabendgottesdienst in St. Peter und Paul ist auch bisher der mit Abstand am besten besuchte Gottesdienst.
    • Für das monatliche Requiem kommt als weiterer wichtiger Grund die Nähe zum Friedhof hinzu.