Der Vorstehersitz
Der Vorstehersitz ist im Bewusstsein unserer Gemeinden eine Neuerung, deren Sinn man noch nicht allgemein begriffen hat. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat sich durch die Erneuerung der Liturgie der Messfeier auch die Gestaltung des Kirchenraums grundlegend geändert. Der Altar ist wieder zum Tisch geworden, um den sich die Gemeinde zur Feier des heiligen Mahles versammelt. Der Platz des Vorstehers, der die gottesdienstliche Versammlung leitet – das ist im Normalfall der Priester – befindet sich der Gemeinde gegenüber. Die Gemeinde kann ihn sehen und er überblickt die Gemeinde, zu der er mit seiner ganz bestimmten Funktion gehört. Er hat die Aufgabe und die Pflicht, in seiner Person Jesus Christus, das Haupt der Kirche und jeder Gemeinde, darzustellen. Er ist ein Zeichen für die verborgene und doch reale Gegenwart des Herrn. Zugleich erinnert dieser Sitz an den Platz des Bischofs. Viele Gemeinden in früher Zeit hatten einen Bischof als Leiter der gottesdienstlichen Versammlung. Die Bischöfe sind aber in ihrer Gesamtheit die Nachfolger der Apostel. Der Vorstehersitz weist also auf den Sachverhalt hin, dass jede christliche Gemeinde zur Kirche der Apostel gehört und dass der Priester nicht in eigener Autorität leitet, spricht und handelt, sondern im Auftrag des Bischofs und in der Gemeinschaft mit ihm. Die Plätze neben dem Vorstehersitz sind nicht für die Ministranten gedacht, sondern für Priester, die konzelebrieren, oder für den Diakon.