Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Erzbischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde.
Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In allen gesellschaftlichen Fragen entscheidet und handelt er eigenverantwortlich. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt. Der PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Augenhöhe.
Eine Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte dazu, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend, koordinierend oder beschließend mitzuwirken. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Am 20. März 2022 wurden die ehrenamtlichen PGR-Mitglieder gewählt.
Mitglieder

Pfarrvikar
Manfred Rütsche
Pastoraler Ansprechpartner in St. Peter und Paul
Schwerpunkte: Lektoren und Kommunionhelfer, Erstkommunion St. Peter und Paul, Sakramente
Telefon: 089 / 312 895 2 - 20

Barbara Kappelmeier
Vorsitzende
Vertreterin im Pfarrverbandsrat
Vertreterin im Dekanatsrat

Markus Simon
Stellvertretender Vorsitzender
Vertreter im Pfarrverbandsrat

Manfred Koch
Schriftführer

Eva Maria Durka
Vertreterin im Dekanatsrat

Judith Kappelmeier

Hannelore Freytag

Ingeborg Krück

Martha Weinzierl
Vertreterin im Pfarrverbandsrat
Materialien
Kontakt

Barbara Kappelmeier
Vorsitzende
Vertreterin im Pfarrverbandsrat
Vertreterin im Dekanatsrat